Gute Ansätze aber Schlingerkurs bei „bio“ und „regional“

Trägerkreis kommentiert Bilanz des Landwirtschaftsministeriums zum Ausbau und zur Förderung des ökologischen Landbaus

 

 

Hilpoltstein/München, 22.4.2021 – Der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt - „Rettet die Bienen!“ begrüßt den gestern von Staatsministerin Michaela Kaniber im Landtag berichteten Aufwärtstrend bei Absatz, Fläche und Betriebszahlen der biologischen Landwirtschaft in Bayern. Aus Sicht des Trägerkreises entspricht der Schlingerkurs der Staatsregierung bei der Bewertung von „bio“ bzw. „regional“ jedoch nicht dem Tenor und dem Inhalt des Volksbegehrens Artenvielfalt. Die Forderung der vier Träger lautet daher: Um 30 Prozent Bio bis 2030 zu erreichen, müssen vor allen staatliche Einrichtungen ab sofort viel mehr Bioprodukte einsetzen und auch diese Zahlen veröffentlichen.

 

Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende: „Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist der Ausbau des Ökolandbaus. Jeder ökologisch bewirtschaftete Hektar ist ein Plus für Artenvielfalt, Gewässerschutz und Klimaschutz. Das gesetzlich verankerte Ziel heißt: 30 Prozent Ökolandbau bis 2030. Wie die präsentierten Zahlen zeigen, ziehen die Menschen mit. Allerdings kommt die Staatsregierung ihrer eigenen Einkaufsverantwortung nicht nach. Für die staatlichen Kantinen muss es deswegen endlich klare Vorgaben für den Einsatz von Bio-Produkten geben.“

 

Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender: „‘Regional‘ ist nicht gleich ‚bio‘ und nur regional reicht nicht. Um die Landwirtschaft zukunftsfest zu machen, brauchen wir den konsequenten Ausbau von Bio-Landwirtschaft mit regionaler Vermarktung. Außerdem muss klar sein: Um 30 Prozent Bioerzeugung zu erreichen, benötigen wir auch 30 Prozent in Ausbildung und Forschung in diesem Bereich. Hier ist noch viel Luft nach oben.“

 

Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag: „Der Positivtrend bei Bio in der Landwirtschaft unterstreicht abermals: Die Menschen in Bayern sind deutlich weiter als die Staatsregierung. Landwirtschaft hat sich über die Jahrhunderte immer wieder verändert. Wir haben den Anspruch, eine positive Weiterentwicklung im Sinne aller zu erreichen. Der Bio-Boom ist sowohl eine große Chance für die Landwirtinnen und Landwirte als auch für mehr Arten- und Naturschutz in Bayern.“

 

Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung: „Das bayerische Landwirtschaftsministerium hatte jetzt fast zwei Jahre Zeit, die gesetzlichen Vorgaben des Volksbegehrens, des Begleitgesetzes und die Empfehlungen des „Runden Tisches“ im eigenen Haus umfassend umzusetzen. Hier müssen wir noch große Fragezeichen machen, zum Beispiel beim Einsatz von Bioprodukten in Kantinen und Ausschreibungen der Staatsregierung.“

 

Dass ein noch viel stärkeres und schnelleres Wachstum problemlos möglich ist, zeigen die aktuellen Zahlen und Analysen des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft zum Biomarkt in anderen EU-Staaten und die aktuellen Zahlen aus Österreich (siehe Grafik).

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Pressekontakt:

Markus Erlwein

Pressesprecher Volksbegehren Artenvielfalt

c/o LBV (Landesbund für Vogelschutz in Bayern)

Telefon: 09174/4775-7184

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E-Mail: presse@volksbegehren-artenvielfalt.de

Zwei Jahre Volksbegehren, eine Erfolgsgeschichte?

Die Menschen sind schon weiter als die Regierung Inhalte des Volksbegehrens auf gesellschaftlichem Erfolgskurs – Trägerkreis zieht nach zwei Jahren Bilanz

 

 

München, 12.02.2021 – Zum zweiten Jahrestag des erfolgreichen VolksbegehrensArtenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ am 13. Februar fordert der Trägerkreis aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und Gregor Louisoder Umweltstiftung die bayerische Staatsregierung auf, den Erwartungen der Menschen in Bayern gerecht zu werden und die neue Gesetzgebung konsequent umzusetzen. Zwei Jahre nach dem Ende der 14-tägigenEintragungsphase, bei der über 1,7 Millionen Wahlberechtigten für das erfolgreichste Volksbegehren der bayerischen Geschichte unterschrieben haben, zeigt sich, dass die Inhalte des Volksbegehrens von der Bevölkerung im Freistaat bereits angenommen werden. So sind steigende Umsatz- und Absatzzahlen der Beweis, dass die Menschen gerne immer häufiger zu Bio-Lebensmitteln greifen. Auch der Wunsch nach Bewegung in einer intakten Natur vor Ort, die für viele gerade in Zeiten der Corona-Pandemie Lebensqualität durch Biologische Vielfalt bedeutet, ist deutlich zu erkennen. Darüber hinaus haben mittlerweile einige andere Bundesländer nachgezogen und durch ihre Initiativen nach

dem Vorbild des bayerischen Volksbegehrens Artenvielfalt den dortigen Artenschutz ebenfalls vorangebracht. Dies zeigt, dass mit den Gesetzen infolge des Volksbegehrens letztlich der Wunsch von über 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürgern nach besserem Naturschutz in Bayern umge-setzt wurde: Politik von und für die Menschen statt Verordnungen von oben.

 

 

Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende freut sich: „Die bayerischen Bürgerinnen und Bürgern sind viel weiter als die Politik. Schon beim Volksbegehren haben die Menschen die Staatsregierung zum Handeln beim Artenschutz zwingen müssen. Und jetzt in der Corona-Krise zeigen sie erneut, dass sie mehr Bio aus Bayern wollen und auch bereit sind, mehr dafür zu zahlen. Corona wirkt als Trend-beschleuniger für eine Entwicklung, die schon seit Jahren anhält. Die private Nachfrage nach Bioprodukten boomt, die öffentliche Nachfrage hinkt hinterher. Die Staatsregierung muss endlich klare Vorgaben für mehr regionale Biolebensmittel in staatlichen und kommunalen Kantinen machen. Das Ausbauziel 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 ist festgeschrieben, die Menschen wollen es und die Regierung muss handeln.“

 

Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV, über Entwicklungen außerhalb von Bayern: „Unser Volksbegehren Artenvielfalt ist ein echter Exportschlager. In vielen Bundesländern haben sich nach dem bayerischen Vorbild breite Gesellschaftsbündnisse gebildet, um Volksbegehren oder Volksinitiativen für Artenvielfalt auf den Weg zu bringen. In Baden-Württemberg und Niedersachsen haben die Regierungen schnell eingelenkt und umfangreiche Pakete für den Naturschutz und die Landwirtschaft beschlossen. Zentrale Bestandteile des bayerischen Volksbegehrens haben diese Woche auch Eingang in den Insektenschutz auf Bundesebene gefunden und auch das internationale Medienecho hält weiterhin an. Es sind also viele Augen auf Bayern gerichtet, jetzt müssen die neuen Gesetze auch konsequent umgesetzt werden.“ Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag über die Bedeutung der Landschaft: „Es war eines der großen Ziele des Volksbegehrens, quer über Bayern einen Biotopverbund unterschiedlichster Lebensräume zu schaffen und so unsere Tier- und Pflanzenwelt in ihrer ganzen Vielfalt und Schönheit zu schützen. Dass bis heute noch nicht einmal ein Bericht hierzu vorliegt und gleichzeitig – wie in Weiden – Staatswälder inmitten geschützter Landschaftsgebiete für neue Gewerbe-gebiete verkauft werden sollen, ist eine krasse Missachtung des Willens von über 1,7 Millionen Bayerinnen und Bayern. Das Volksbegehren muss umgesetzt werden – ohne Wenn und Aber!“

Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung, kommentiert die Entwicklungen im Waldnaturschutz im Nachgang des Volksbegehrens: „Das Volksbegehren Artenvielfalt hat auch im Waldnaturschutz eine enorme positive Dynamik in Gang gesetzt. So wurden bisher insgesamt 58.000 Hektar Staatswald als nutzungsfreie Naturwälder gemäß Waldgesetz unter Schutz gestellt. Der Vertragsnaturschutz im Privat- und Körperschaftwald soll laut Staatsregierung 2021 auf sechs Prozent der Fläche (100.000 Hektar) ausgedehnt werden. Beides ist sehr zu begrüßen und setzt auch bundesweit Maßstäbe. Schmerzliche Lücken klaffen aber noch im Steigerwald und im Spessart, wo wir große zusammenhängende Schutzgebiete auf Staatsgrund fordern.“

 

Holprige Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt

Erste wissenschaftliche Auswertung der Maßnahmen – Trägerkreis zieht ein Jahr nach Inkrafttreten durchwachsene Zwischenbilanz

Wie steht es um die Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt - „Rettet die Bienen!“ ein Jahr nach der Annahme der Gesetzesänderungen durch den Bayerischen Landtag? Um alle Maßnahmen zur Umsetzung des verbesserten bayerischen Naturschutzgesetzes, das durch ein Begleitgesetz und einen umfangreichen Verordnungskatalog der Staatsregierung ergänzt wurde, zu überprüfen, hatte der Trägerkreis ein regelmäßiges Monitoring veranlasst. ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und die Gregor Louisoder Umweltstiftung beauftragten die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), die Auswirkungen der neuen Gesetze anhand von festgelegten Indikatoren zu prüfen. Das von der HfWU entwickelte Monitoring-Konzept hat aus über 80 beschlossenen Maßnahmen 32 Indikatoren abgeleitet. Zum Jahrestag der Annahme des Volksbegehrens am 17. Juli 2019 ziehen die vier Sprecher des Trägerkreises und Prof. Dr. Roman Lenz eine erste Zwischenbilanz der Erhebungen. „Ein Jahr nach der Annahme des Volksbegehrens ist die Artenvielfalt in Bayern noch nicht gerettet. Einige gute erste Schritte sind gemacht, einige neue Regelungen werden aber auch noch nicht umgesetzt. Der Trägerkreis zieht deshalb eine durchwachsene erste Zwischenbilanz, weshalb wir weiter ganz genau hinschauen und Defizite aufzeigen werden“, so Agnes Becker, die Beauftragte des Volksbegehrens.

Laut dem Bericht der Wissenschaftler um Prof. Roman Lenz von der HfWU sind derzeit die unmittelbaren Auswirkungen des Volksbegehrens in einigen Bereichen bereits ablesbar. Dies zeigt zum Beispiel die Ankündigung, vier größere staatliche Waldgebiete Bayerns als Naturwälder zusätzlich unter Schutz zu stellen. Auch die Erhöhung der Streuobstförderung im Vertragsnaturschutzprogramm oder die Einstellung neuer Wildlebensraumberater kann in diesem Zusammenhang genannt werden. Jedoch fehlen teilweise konkrete Definitionen wie Angaben zur räumlichen Verteilung des grünen Netzwerks im Wald oder beim Biotopverbund.

Für einige der Maßnahmen sind Zielwerte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt genannt, so die Analyse von Lenz. Der ökologische Landbau soll bis zum Jahr 2025 mindestens 20 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen umfassen. Hier ist bereits ein guter Trend erkennbar. Der Anteil von Grünlandflächen mit spätem Mahdzeitpunkt dagegen, der bereits 2020 bei einem Flächenanteil von zehn Prozent liegen sollte, wird wohl nicht erreicht werden.

Negativ vermerken die Wissenschaftler, dass für einen wesentlichen Teil der Indikatoren die Ausgangsdaten fehlen: dies betrifft die neu geschützten Grünlandbiotope, die Anwendung von Pestiziden, die geplante Bewirtschaftung der Straßenbegleitflächen als Magergrünland oder das Verbot garten- und ackerbaulicher Nutzung im Gewässerrandstreifen. Maßnahmen aus dem Bereich Bildung oder Siedlung sind nur schwer zu bemessen. So sollen hier, aus Sicht von Lenz, konkrete Studien helfen, beispielsweise die Umsetzung der geänderten Lehrpläne zu den Zielen des Naturschutzes oder den Aufgaben der Landwirtschaft einschätzen und bewerten zu können. Eine Kontrolle der Beleuchtung öffentlicher Anlagen oder beleuchteter Werbeanlagen im Außenbereich kann nur über Stichproben erfolgen.

Prof. Roman Lenz, HfWU: „Es ist eine Herausforderung mit den bislang wenigen zur Verfügung stehenden Daten die umfangreichen und vielseitigen Maßnahmen des Volksbegehrens bewerten zu können.“ Lenz sieht zugleich darin eine Chance hier anzusetzen, um für die nächsten Jahre die Datengrundlagen zu verbessern.

Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende: „Für die bisher gezeigten Leistungen bekommt die Staatsregierung von uns heute, zum ersten Geburtstag des neuen Gesetzes, Lob und Tadel. Ein wichtiger Schwerpunkt unseres Gesetzes ist der Ausbau des Ökolandbaus. Der Staat hat die Verpflichtung bis 2030 den Anteil auf 30 Prozent zu steigern. Leider hapert es da gewaltig. Die Kürzung der KULAP-Förderung für Biolandwirte und die äußerst zögerliche Bereitschaft, der eigenen Einkaufsverantwortung für mehr Bioprodukte in staatlichen Kantinen nachzukommen, stößt bei mir auf großes Unverständnis. Nicht nur auf Landesebene, auch in den Kommunen heben Politiker von CSU, FW, SPD und FDP nur selten die Hand, wenn mehr Bioprodukte in Schulen und Krankenhäusern gefordert werden.“

Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV: „Im Waldnaturschutz sind wir mit der Ausweisung von über 5.500 Hektar nutzungsfreie Wälder ein großes Stück vorangekommen. Diese Wälder in den Donau- und Isarauen, der Frankenalb und dem Steigerwald sind Hotspots der Artenvielfalt, die uns zeigen, wie Natur sich von selbst entwickelt und auf den Klimawandel reagiert. Eine große Lücke im Naturwald-Netz besteht noch bei den Eichenwäldern im Spessart. Beim Biotopverbund im Offenland hoffen wir, dass die neuen Wildlebensraumberater und Biodiversitätsberater bald mit ihrer Arbeit beginnen und zügig verloren gegangene Lebensräume in der Kulturlandschaft wieder geschaffen werden. Die Artenvielfalt ist auch für die Stabilität des landwirtschaftlichen Systems enorm wichtig und der Biotopverbund für die Naherholung der Menschen in Bayern unverzichtbar.“

Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag: „Bei zwei der wichtigsten Maßnahmen zur Bewahrung von Artenvielfalt und zum Schutz unserer Gewässer stochern wir im Nebel, zu dessen Auflösung die schwarzorange Regierung wenig bis nichts beiträgt. Im Gegenteil: Mit dem willkürlichen Anheben der Mindeststammhöhe für geschützte Streuobstbestände handelte Regierungschef Söder bewusst gegen den Geist des Volksbegehrens. Statt diese Schutzräume der Insektenvielfalt zu bewahren, lieferte er große Teile der wertvollen Baumbestände höchstpersönlich an die Säge. Ebenso unbefriedigend ist das Verwirrspiel um die in allen anderen Bundesländern längst verpflichtend eingeführten Gewässerrandstreifen. Statt klarer Vorgaben gibt es eine „Macht-was-ihr-wollt-Politik“, die weder zum Schutz der in solche Streifen lebenden Pflanzen und Tiere beiträgt, noch unsere Fließgewässer vor schädlichen Spritz- und Düngemitteleinträgen schützt.“

Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung: „Laut Kabinettsbeschluss sind im Nachtragshaushalts 2020 für den Artenschutz insgesamt 71,8 Mio. Euro zusätzliche Mittel sowie 100 Stellen vorgesehen. In der Vergangenheit galt in Bayern: Geld und Stellen für den Straßenbau gibt es fast unbegrenzt, für den Naturschutz nur ein paar Brotkrumen. Diese Entwicklung konnte durch das Volksbegehren Artenvielfalt umgekehrt werden, tendenziell setzt die Staatsregierung hier ihre Zusagen um. Im Vergleich zu dem teilweise exorbitanten Mittelzuwächsen in anderen Bereichen sind wir aber von der XXL-Variante noch weit entfernt, Umschichtungen vor allem von Stellen zugunsten des Naturschutzes sind weiter erforderlich. Dies gilt besonders für den völlig unzureichenden Vollzug der bestehenden Gesetze auf der Ebene der Unteren Naturschutzbehörden“.

Hintergrund:

Zum jetzigen Zeitpunkt können nur anfängliche Bemühungen dargestellt werden. Da das Ziel des Volksbegehrens auf eine langfristige Umsetzung ausgerichtet ist, können bestimmte Bereiche nach einem Jahr nur schwer beurteilt werden. Der Wert der Indikatoren und die Auswirkungen der neuen Gesetze werden erst in den nächsten Jahren deutlicher werden.

 

Hinweis:

Zum Jahrestag am Freitag, 17.7., lädt der Trägerkreis alle Interessierten zu einem kostenlosen Online-Forum ein. Von 20.00 bis 21.30 Uhr stehen unter www.lbv.de die vier Sprecher Agnes Becker, Dr. Norbert Schäffer, Ludwig Hartmann und Claus Obermeier und die Vorsitzenden der Ökoanbauverbände Josef Schmidt (AbL) und Hubert Heigl (LVÖ) für Fragen rund um das Volksbegehren Artenvielfalt zur Verfügung.